Restabfälle
Informieren Sie sich über gewerbliche Abfallarten, die Sie über die AWG entsorgen können. Was gehört wozu, was gilt es bei der Entsorgung zu beachten? Hier finden Sie Antworten zu diesen und weiteren Fragen. Außerdem erfahren Sie, in welchen Größen Container und Umleerbehälter für die Abfallentsorgung zur Verfügung stehen.
Abfall zur Verwertung
Was gehört dazu
- Kunststoffe
- Papier
- Holz
- Metalle
- Verpackungsmaterial, wenn sie nicht getrennt erfasst werden können (z.B. Verbundstoffe)
Was nicht dazu gehört
- Flüssige oder pasteuse Abfälle
- Krankenhausabfälle
- mineralische Abfälle (Baustoffe, Erdaushub)
- überlagerte Lebensmittel
- gefährliche Abfälle
Besondere Hinweise
Gemäß der Gewerbeabfallverordnung müssen Abfallgemische (Abfall zur Verwertung) grundsätzlich in eine dafür zugelassene Vorbehandlungsanlage gegeben werden.
Größe Container
maximal 36 cbm
Größe Umleerbehälter
660 L bis 1100 L
Abfall zur Beseitigung
Was gehört dazu
- Asche
- Zigaretten
- Straßenkehricht
- Staubsaugerbeutel
- Windeln
- Hygieneartikel
- Katzenstreu
Was nicht dazu gehört
- Gefährliche Abfälle
- Batterien
- Leuchtstoffröhren
Besondere Hinweise
Gemäß §7 der Gewerbeabfallverordnung müssen Abfallerzeuger von gewerblichen Siedlungsabfällen einen Behälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers vorhalten.
Größe Container
Maximal 36 cbm
Größe Umleerbehälter
60 L bis 1100 L zur turnusmäßigen Abholung
Sperrabfälle
Was gehört dazu
Mobiliar, welches nicht in einen Abfallbehälter passt. Dazu gehören z.B.:
- Bürostühle und -Tische
- Büroschränke
- Kantinenmöbel
Was nicht dazu gehört
- Altreifen
- Kartonagen
- Verpackungsmaterialien
- Abfälle aus Baumaßnahmen
- sonstige Rest- oder Gartenabfälle
Größe Container
maximal 36 cbm
Transportverpackungen aus Kunststoff
Was gehört dazu
- Transportverpackungen aus Kunststoff, die nicht im Zuge eines dualen Systems oder gemäß Verpackungsgesetz durch den Lieferanten zurückgenommen werden (Stretchfolien, Umreifungsbänder, Füllmaterial aus Polystyrol)
Was nicht dazu gehört
- sonstige Kunststoffe z.B. aus Bau oder Haushalt
Besondere Hinweise
Nach §4 des Verpackungsgesetz sind Hersteller und Verteiber verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen. Grundsätzlich sind Transportverpackungen einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen.
Größe Container
maximal 36 cbm
Größe Umleerbehälter
1100 L bis 6500 L
Lizensierte Verkaufsverpackungen
Was gehört dazu
- Tetrapack
- Konservendose
- Shampooflasche usw.
(Grundsätzlich mit Ware befüllte Verpackungen, die nach Gebrauch beim Endverbraucher als Abfall anfallen.)
Was nicht dazu gehört
- nicht lizensierte Verpackungen wie z.B. Transportverpackungen (Stretchfolien, Umreifungsbänder usw.)
- Wickelfolien und Ballennetze aus der Landwirtschaft
Größe Container
maximal 36 cbm
Größe Umleerbehälter
240 L bis 1100 L
Sonstige Abfälle
Was gehört dazu
- PKW-Reifen mit und ohne Felge
- Motorradreifen
- LKW-Reifen
- Treckerreifen
- Fahrradreifen
- Schläuche aus Gummi
- restentleerte Hydraulikschläuche
- Baggerketten
- Förderbänder
Besondere Hinweise
Die beschriebenen Gummiabfälle werden z.T. über verschiedene Kanäle ins Recycling gegeben, sodass eine Getrennterfassung bestimmter Reifenarten sinnvoll ist. Info unter 04241 / 801-175.
Größe Container
maximal 36 cbm